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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Geltungsbereich und Änderung der Geschäftsbedingungen

Für alle Lieferungen der Genossenschaft, an Käufer (Unternehmer und Verbraucher), auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind – falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind, die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend, sowie die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Genossenschaft absenden.
 
Vertragsabschluss

Das Angebot ist freibleibend. Es richtet sich an die von der Genossenschaft festgelegten Abnehmergruppen. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren vorangegangene Preislisten ihre Gültigkeit. Wenn Verträge mit vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens der Genossenschaft maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.
 
Lieferung

Für die Lieferung gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Genossenschaft. Die Genossenschaft ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Käufer zumutbar ist. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer innerhalb angemessener Frist abzurufen. Die Lieferung erfolgt baldmöglichst, sofern nicht eine bestimmte Lieferfrist oder ein Liefertermin vereinbart ist. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegungen, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände – auch bei Lieferanten der Genossenschaft – unmöglich oder im Sinne des § 275 Abs. 2 BGB übermäßig erschwert, wo wird die Genossenschaft für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von Lieferpflicht frei. Dies berechtigt die Genossenschaft auch, vom Vertrag zurückzutreten, wenn und soweit ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung der Genossenschaft seitens ihrer Vorlieferanten ist die Genossenschaft von ihren Lieferungsverpflichtungen gegenüber Unternehmen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr benötigten Hilfs- oder Betriebsstoffe getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Sie verpflichtet sich in diesem Falle ihre Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Käufer abzutreten. In diesem Falle bleibt der Unternehmer zur Gegenleistung nach Maßgabe von § 326 Abs. 3 BGB verpflichtet. Die Genossenschaft wird den Unternehmer über den Eintritt der o. g. Ereignisse und die Nichtverfügbarkeit unverzüglich unterrichten und im Falle des Rücktritts die Gegenleistung des Unternehmers unverzüglich zu erstatten. Transportkostenerhöhungen und Tarifänderungen können von der Genossenschaft dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluß erfolgt. Der Versand - auch innerhalb desselben Versandortes - erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, es sei denn, die Ware wird mit Fahrzeugen der Genossenschaft befördert. Bei Versand an einen Unternehmer trägt dieser die Gefahr, dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Die Genossenschaft wählt die Versendungsart, sofern der Käufer keine besondere Anweisung erteilt hat. Transportversicherungen schließt die Genossenschaft auf Wunsch des Käufers in dem von ihm gewünschten Umfang auf seine Kosten ab. Sollte ein Jahrgang ausverkauft sein, behalten wir uns vor, einen Folgejahrgang zu liefern, sofern der Käufer dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat. Alle Lieferungen erfolgen an die vom Käufer angegebene Adresse. Fehlt die Adressangabe, dann gilt der Kaufvertrag durch die Lieferung an die Hauptniederlassung des Käufers als erfüllt. Bei Lieferung von Trauben, Maische, Most oder Fasswein gilt: Der Käufer verpflichtet sich, Fasswein spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages abzunehmen und den Abnahmetermin mindestens zwei Tage vorher anzuzeigen. Der Käufer verpflichtet sich, Trauben Maische oder Most sofort nach Abschluss des Kaufvertrages abzunehmen. Mit Abschluss des Kaufvertrages erfolgt die Lagerung auf Gefahr des Käufers. Der Verkauf von Fasswein, Trauben, Maische oder Most erfolgt „ab Keller“. Die Füllkosten sowie die Kosten des Aufladens trägt der Käufer. Die in der Auftragsbestätigung über Fasswein angegebene Menge bezieht sich nicht auf das Gebinde (Halbstück, Stück, Fuder, Tank, usw.), sondern auf die bei Abnahme sich ergebende Literzahl.
 
Verpackung

Bei Lieferung von Flaschenwein wird die Ware in handelsüblicher Weise verpackt. Leihverpackungen sind vom Käufer zu entleeren und unverzüglich in einwandfreiem Zustand frachtfrei zurückzugeben. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden. Als Leergut werden nur Mehrwegflaschen (1,0 l Flaschen) sowie Mehrwegträger (6er Kunststoffkisten) bis zu der vom Winzerkeller Hex vom Dasenstein gelieferten Menge zurückgenommen. Das Leergut wird zu unserem aktuellen Pfandwert vergütet. Dies gilt nicht für stark verschmutzte bzw. nicht zur Weinabfüllung wieder verwendbare Flaschen.
 
Beanstandungen

Mängelrügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware können nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden. Die Genossenschaft haftet für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern außer in Fällen des § 309 Nr. 7 Buchst. A und b BGB ein Jahr. Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang hinsichtlich Menge, Qualität, Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtlich Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB.
 
Zahlung

Für die Zahlung gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Genossenschaft. Bei Lieferung von Fasswein bzw. Most ist der Kaufpreis bei Abnahme des Weines oder Mostes, jedoch spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages ohne Abzüge porto- und spesenfrei zu entrichten, sofern bei Mostkäufen keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden. Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontspesen und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers; sie sind sofort fällig. Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks bei der Genossenschaft, sondern erst seine vorbehaltlose Gutschrift als Erfüllung. Alle aus der Geschäftsbeziehung entstehenden gegenseitigen Forderungen werden in ein Kontokorrentkonto eingestellt, für das die Bestimmungen der §§ 355 ff. HGB gelten. Die Saldenmitteilungen der Genossenschaft gelten als Rechnungsabschlüsse. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Die Genossenschaft wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Käufer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von der Genossenschaft nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben.
 
Leistungsstörungen

Der Kaufpreis wird ohne Mahnung sofort fällig, wenn der Käufer die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der Käufer bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige Betrag mindestens 10 % des gesamten Kaufpreises ausmacht. Die Genossenschaft kann im Falle der endgültigen Verweigerung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen. Wird der fällige Kaufpreis nach Mahnung nicht sofort bezahlt, so hat der Käufer vom Tag des Eingangs der Mahnung an Verzugszinsen 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu zahlen. Die Genossenschaft kann Vorauszahlung, Teilvorauszahlung oder Übergabe gegen Barzahlung verlangen. Bei Abnahmeverzug des Käufers kann die Genossenschaft die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers bei sich oder einem Dritten lagern oder in einer ihr geeignet erscheinenden Weise auf Rechnung des Käufers verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf. Die Genossenschaft kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen oder von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.
 
Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Genossenschaft. Gegenüber Unternehmen gilt dies auch für alle Forderungen, die die Genossenschaft aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer gegen diesen hat oder künftig erwirb. Die Genossenschaft ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug ist, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Weinen untrennbar verschnitten oder vermischt oder mit anderen Waren zu einer neuen Verkaufseinheit verpackt, so erlangt die Genossenschaft Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt des Verschnitts oder der Mischung oder Verpackung entspricht. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für die Genossenschaft vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der Genossenschaft nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Genossenschaft das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Käufer hat die der Genossenschaft gehörenden Waren auf deren Verlangen in angemessenem Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Die Genossenschaft ist auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Käufers zu leisten. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware - auch der durch Verschnitt, Vermischung, Ver- oder Bearbeitung hergestellten Ware - nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung, ist er nicht befugt. Der Unternehmer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt an die Genossenschaft ab. Im Falle einer Be- und Verarbeitung gilt dies mit der Maßgabe, dass ein erstrangiger Teilbetrag abgetreten wird, der dem Miteigentumsanteil der Genossenschaft an der veräußerten Ware entspricht. Veräußert der Unternehmer Waren, die im Eigentum oder Miteigentum der Genossenschaft stehen, zusammen mit anderen, nicht der Genossenschaft gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Unternehmer schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung der Genossenschaft ab. Der Unternehmer zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Die Genossenschaft kann Dies Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen, wenn der Unternehmer seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, Zahlungsverzug besteht, Insolvenzantrag gestellt ist oder Zahlungseinstellung oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter vorliegen. Er hat der Genossenschaft auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder der Genossenschaft die Abtretungsanzeige auszuhändigen. Solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird die Genossenschaft die Abtretung nicht offen legen. Übersteigt der realisierbare Wert der für die Genossenschaft bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist die Genossenschaft auf Verlangen des Unternehmers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach seiner Wahl verpflichtet. Bei Zahlung des Kaufpreises im Scheck-/Wechselverfahren erlischt der Eigentumsvorbehalt erst mit der Einlösung des Wechsels durch den Käufer.
 
Haftung

Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen der Arglist, des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Genossenschaft. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
 
Erfüllungsort

Die Winzerkeller Hex vom Dasenstein in Kappelrodeck sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Käufer Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik befindet. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer, der Unternehmer ist und der Genossenschaft, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.
 
Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann die Genossenschaft am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Beauftragt die Genossenschaft mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche die genossenschaftliche Treuhand- oder Inkassostelle, so kann diese unter den vorgenannten Voraussetzungen auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen. Die Genossenschaft oder die Inkassostelle können Klagen nach ihrer Wahl beim Amtsgericht erheben, auch wenn wegen der Höhe des Streitwertes das Landgericht zuständig wäre.
 

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 
Anschrift

Winzerkeller Hex vom Dasenstein eG
Burgunderplatz 1 · 77876 Kappelrodeck
Tel. 07842-9938-0 · Fax 07842-9938-38
info@dasenstein.de · www.dasenstein.de
Vorstand: Alois Huber, Jürgen Decker (Geschäftsführer), Karl-Heinz Kohler, Martin Schneider
Aufsichtsratsvorsitzender: Günter Fallert
Gen. Reg.: Mannheim GnR 22 0006
Eigenschaften der Ware, Angebot und Vertrag

Die Beschaffenheit unserer Produkte und deren Preise entnehmen Sie bitte den vorstehenden Produktbeschreibungen. Das Angebot ist freibleibend. Die Preise verstehen sich alle inklusive Glas und der gesetzlichen MwSt. Allen Angeboten, Verträgen, Lieferungen und sonstigen Leistungen liegen ergänzend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie können diese jederzeit unter www.dasenstein.de/agb einsehen oder telefonisch unter 07842-9938-0 anfordern. Ein Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung oder Übergabe/Übersendung der Ware zustande. Für die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen Kosten in Höhe des Tarifs Ihres Telekommunikationsanbieters. Eine Service-Hotline wird durch uns nicht angeboten. Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle früheren Listen ihre Gültigkeit!
 
Lieferung und Versand

Die Lieferung erfolgt ab € 300,– Warenwert oder 60 Flaschen (0,75 l/1,0 l) frei Haus (gilt für Festland/Deutschland). Die Lieferung von 1,0 l, 0,75 l und 0,50 l Flaschen erfolgt in 6er Kartons. Sonderverpackungen erfolgen auf Wunsch des Käufers und gegen Berechnung der Mehrkosten. Die Lieferung erfolgt so lange der Vorrat reicht. Sollte ein Jahrgang ausverkauft sein, behalten wir uns vor, den Folgejahrgang zu liefern. Die Genossenschaft ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Käufer zumutbar ist. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer innerhalb angemessener Frist abzurufen. Als Leergut werden nur Mehrwegflaschen (1,0 l Flaschen) sowie Mehrwegträger (6er Kunststoffkisten) bis zu der vom Winzerkeller Hex vom Dasenstein gelieferten Menge zurückgenommen. Das Leergut wird zu unserem aktuellen Pfandwert vergütet. Dies gilt nicht für stark verschmutzte bzw. nicht zur Weinabfüllung wieder verwendbare Flaschen. Versandkosten (diese verstehen sich inklusive Porto und Verpackung/Inselfracht und Auslandslieferungen werden separat berechnet):
bis 3 Flaschen € 5,95
4 - 6 Flaschen € 7,50
7 - 12 Flaschen € 9,50
13 - 18 Flaschen € 11,50
19 - 24 Flaschen € 12,95
25 - 30 Flaschen € 15,90
31 - 36 Flaschen € 18,90
37 - 48 Flaschen € 21,90
49 - 59 Flaschen € 25,90
 
Zahlungsbedingungen und Erfüllungsort

Soweit nicht anders vereinbart, ist die Bezahlung des Rechnungsbetrages innerhalb 4 Wochen nach Rechnungserstellung ohne Abzug fällig. Ab € 75,– Rechnungsbetrag gewähren wir bei Zahlung innerhalb 8 Tagen 2 % Skonto auf Wein und Sekt. Die Erstlieferung erfolgt nur gegen Nachnahme oder Vorkasse. Bei Nachnahme fallen zusätzliche Kosten in Höhe von € 3,60 an. Die Genossenschaft kann Vorauszahlungen, Teilvorauszahlungen oder Barzahlung bei Übergabe verlangen. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Kappelrodeck. Gerichtsstand für beide Seiten ist Achern. Ansonsten gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 
Gewährleistung

Sollten die von uns gelieferten Produkte offensichtliche Mängel aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so reklamieren Sie bitte solche Fehler uns gegenüber sofort. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für Ihre gesetzlichen Ansprüche, wenn Sie Verbraucher sind, keine Konsequenzen. Auf dem Transport zu Bruch gegangene Flaschen sind unverzüglich der Spedition als Schaden anzumelden. Die Genossenschaft kann für Transportschäden keine Haftung übernehmen. Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Ihrer Wahl die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Mängelbeseitigung/Neulieferung sowie – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadenersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des Ersatzes Ihrer vergeblichen Aufwendungen. Die Genossenschaft haftet für Mängelansprüche gegenüber Unternehmen nur ein Jahr.
 
Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt, nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
 
Winzerkeller Hex vom Dasenstein
Burgunderplatz 1, 77876 Kappelrodeck
Telefon 07842/99380, Fax 07842/993838
E-Mail  info@dasenstein.de
 
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzung müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzung oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurück zuführen ist, der über die "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funtionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich oder üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
 
Jugendschutzgesetz

Entsprechend dem Jugendschutzgesetz § 9 liefern wir nur an Personen ab dem 18. Lebensjahr.
 

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Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns wichtig! Mit nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen daher mitteilen, wie mit Ihren personenbezogenen Daten (wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, oder E-Mail Adresse) umgegangen wird, die bei der Nutzung unseres Internet-Angebotes erhoben werden bzw. automatisch anfallen.
 
Datenschutz

Damit Sie sich bei Ihrem Einkauf im Winzerkellers Hex vom Dasenstein eG sicher sein können, haben wir alles unternommen, um Ihre Daten vor den Zugriffen Dritter zu schützen. Denn Ihre Daten und Ihr Vertrauen sind für uns Verpflichtung zu größter Sicherheit. Wir speichern Ihre an uns übermittelten Daten nur zum Zwecke Ihrer Bestellungen und der Bestellabwicklung. Eine Weitergabe an Dritte, außer an Partner im Zuge der Bestellabwicklung, lehnen wir ab!

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Gegenstand dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung gilt für alle Dienste, die unter der Domain www.hex-vom-dasenstein-weinshop.de angeboten werden. Soweit nicht anders erwähnt, regelt diese Datenschutzerklärung ausschließlich, wie der Winzerkeller Hex vom Dasenstein eG (im Folgenden: Shopbetreiber) mit Ihren personenbezogenen Daten umgeht. Für den Fall, dass Sie Leistungen Dritter in Anspruch nehmen, gelten ausschließlich die Datenschutzbedingungen dieser Dritter. Der Shopbetreiber überprüft die Datenschutzbedingungen Dritter nicht.
 
Verantwortliche Stelle

Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist der Winzerkeller Hex vom Dasenstein eG, Burgunderplatz 1, 77876 Kappelrodeck, Deutschland.
 
Art und Umfang der erhobenen Daten

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Änderungen dieser Datenschutzerklärung

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Kappelrodeck, Juli 2010

 

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